Testament

Es müssen keine Reichtümer sein, die das Abfassen eines Testaments empfehlenswert machen. Oft genügen bereits Kleinigkeiten, für die eine Sonderregelung getroffen werden soll. Dann wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages, der z.B. auch nur bestimmte Gegenstände im Wege eines sog. Vermächtnisses enthalten kann, notwendig.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Besitztümer tatsächlich demjenigen Menschen zugutekommen, den Sie dafür ausgesucht haben – und vermeiden möglichen Streit unter Ihren Erben!

Erbrecht, Testament beim BJM